Erster Digital-Zuschuss (Digi-Zuschuss) des Landes Hessen

Der Digital-Zuschuss (kurz Digi-Zuschuss) ist ein Programm zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen und fördert diese in Sachen Digitalisierung.

 

Was ist der Digi-Zuschuss?

Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.

Mit dem Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

 

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert mit dem Digi-Zuschuss Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der lokalen IT-Sicherheit in kleinen- und mittelständischen Gewerben. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähig sind u.a. 

  • Anschaffung bzw. Erwerb von IKT- Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    • z.B. Automatisierungssoftware, CRM-, DMS- oder WaWi-Systeme, Firewallsysteme, Virenschutzssysteme, Server, Shop-Software, Website-Gestaltung oder SEO, Lizenzsoftware, etc.
  • Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer zuverlässigen IT-Sicherheitslösung
  • Sämtliche, mit der Anschaffung verbundene Dienstleistungen einschließlich eventueller Migrationsarbeiten
  • Die im Nachgang erforderlichen Einweisungen und Schulungen 

 

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden in schriftlicher Form zu stellen.

Telefon: +49 (0) 69 9132-7474

 

Weitere Informationen

> Merkblatt Digizuschuss (PDF)

> Zur Webseite der WiBank

> Allgemeine Informationen

 

Quelle: WiBank, keine rechtliche Beratung seitens der edu-technik.

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